Räumungsklage aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit

ZVG § 152 Abs. 2; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1

Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks kann eine Räumungsklage auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrages stützen.

BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 – IX ZR 282/13