Pflicht zur Überprüfung des Spam-Ordners

Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen.

LG Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13