Rechtsmissbrauch bei wiederholter Einstellungsbewilligung

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wiederholten Bewilligung der vorläufigen Einstellung, wenn diese nicht der Versteigerung, sondern lediglich dem Ausüben eines permanenten Zahlungsdrucks auf den Schuldner dient.

LG Koblenz, Beschl. v. 24.08.2012 – 2 T 486/12

ZVI 2012, 426