Ersatzzustellung an eine juristische Person

Die Ersatzzustellung an eine juristische Person ist in den dem Publikum zugänglichen Geschäftsräumen möglich. Geschäftsräume sind solche, in denen eine geschäftliche Tätigkeit der juristischen Person ausgeübt wird.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 23.12.2011, 1 N 2/10

NJW 2012, 951