Rechtsschutzbedürfnis für Verkehrswertbeschwerde bei verweigerter Besichtigung


Läßt der Schuldner den Zutritt nicht zu, fehlt der Verkehrswertbeschwerde das Rechtsschutzbedürfnis. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine rechtfertigenden Gründe für die Verweigerung vorgebracht werden und der Beschluss nebst Gutachten offensichtlich nicht an einem schwerwiegenden Mangel leiden.

LG Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2007, 4 T 92/07 (Rpfleger 2008, 38 und in juris)