Nachträgliches Unterschreitung der Mindestgrenze von 3% des Einheitswertes

Ein aus der Rangklasse des § 10 I Nr. 2 ZVG betriebenes Verfahren ist gem. § 28 ZVG einzustellen, wenn durch Teilzahlungen des Schuldners der vorrangig vollstreckte Betrag die Mindestgrenze von 3 % des steuerlichen Einheitswertes (§§ 10 III, 1, 18 II, 2 WEG) nicht mehr erreicht.

AG Heilbronn, Beschluss vom 27.10.2010, 2 K 29/09 (abgedruckt in IGZInfo 1/11, Seite 46, mit zust. Anmerkung Schmidberger und abl. Anmerkung Schneider)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft betrieb bestrangig das Versteigerungsverfahren als Rangklasse 2-Gläubigerin. Vor Beginn der Bietzeit wurde das Verfahren eingestellt, weil der Schuldner Teilzahlungen erbracht hatte, die zu einem Unterschreiten des Vorrangsbetrages unter 3 % des steuerlichen Einheitswertes führte.

Die WEG betrieb damit nur noch aussichtslos aus Rangklasse 5, was eine Einstellung mangels Geboten (§77 I ZVG) zur Folge hatte.