Bestimmung des Beschlagnahmezeitpunkts bei Rangklasse 2

Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich nach der Vorschrift des § 22 Abs. 1 ZVG; auf diese ist § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar.

BGH Beschluss vom 22.07.2010, Az. V ZB 178/09