Für einen über den elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Vollstreckungsantrag nach dem Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG) ist erforderlich, dass er entweder von der ihn
WeiterlesenSchlagwort: Justizbeitreibungsgesetz
BGH: Nur elektronisch übermittelter Vollstreckungsantrag genügt
Ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann als elektronisches Dokument eingereicht werden und unterliegt keinen weiteren Anforderungen als andere elektronisch eingereichte Dokumente.
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