Die Anordnung des Verfahrens darf nicht von einer von den Gläubigern zu beantragenden Bestellung eines Abwesenheitspflegers für den Schuldner (§
WeiterlesenSchlagwort: Anordnung
BGH: § 111l StPO (Notveräußerung) und Zwangsversteigerung
BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 – V ZB 241/17 StPO § 111l Abs. 1 in der bis zum 30.
WeiterlesenAnordnung der Zwangsvollstreckung ohne vorherige Anhörung des Schuldners
LG Heidelberg, 31.01.2019, 5 T 3/19
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