Bei einer Mehrheit von denkbaren Notwegen iSv § 917 BGB wird den Berechtigten nicht das Recht eingeräumt, einen für sie
WeiterlesenSchlagwort: § 917 BGB
Notwegerecht statt Hubschraubereinsatz
Oberlandesgericht Hamm, 22.3.18, 5 U 60/17 Der Ersteigerer eines Wohngrundstückes braucht sich nicht auf die Erreichbarkeit des ersteigerten Grundstücks per
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