Der Betrieb der Teilungsversteigerung steht gemäß §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB grundsätzlich jedem Miterben zu und ist nicht von der Zustimmung
WeiterlesenSchlagwort: § 753 BGB
Teilungsversteigerung in der Trennungszeit nicht generell unzulässig
BGB §§ 749 Abs. 1, 753 Abs. 1, 1353 Abs. 1 Satz 2, 1361 b, 1365 Abs. 1; ZPO §§
Weiterlesen