BMJ plant Rechts­schutz bei über­lan­ger Ver­fah­rens­dau­er

BMJ-Pressemitteilung vom 08.04.2010

Rechts­schutz bei über­lan­ger Ver­fah­rens­dau­er

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den zu­künf­tig vor zu lang­sam ar­bei­ten­den Ge­rich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten ge­schützt. Ein Ge­setz­ent­wurf von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sa­bi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger sieht erst­mals die Mög­lich­keit vor, in der­ar­ti­gen Fäl­len eine so­ge­nann­te „Ver­zö­ge­rungs­rüge“ zu er­he­ben.

„Jeder hat das Recht auf ge­richt­li­chen Rechts­schutz in an­ge­mes­se­ner Zeit“, be­ton­te Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger. „Die ge­plan­te Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Ver­brau­chern wie Un­ter­neh­men zu­gu­te und ist ein Ge­winn für den Rechts­staat.“

Die heute vor­ge­stell­te Neu­re­ge­lung si­chert den An­spruch auf ge­richt­li­chen Rechts­schutz in an­ge­mes­se­ner Zeit, der so­wohl vom Grund­ge­setz als auch von der eu­ro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ga­ran­tiert wird. Bevor die Ent­schä­di­gung gel­tend ge­macht wird, muss der Be­trof­fe­ne die Ver­zö­ge­rung zu­nächst ge­gen­über dem Ge­richt rügen. Diese „Vor­war­nung“ bie­tet den zu­stän­di­gen Rich­tern Ge­le­gen­heit, bei be­rech­tig­ter Kri­tik Ab­hil­fe zu schaf­fen und schnell Maß­nah­men zur Ver­fah­rens­för­de­rung zu tref­fen.

Für jeden vol­len Monat der Ver­zö­ge­rung sieht das Ge­setz eine Ent­schä­di­gung von 100 Euro vor. Auch eine Über­las­tung der Ge­rich­te oder eine an­ge­spann­te Per­so­nal­si­tua­ti­on schützt dabei nicht vor der Ver­ur­tei­lung. Be­son­ders säu­mi­ge Ge­rich­te kön­nen zudem im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger auf­ge­führt wer­den.

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger hat den Ge­setz­ent­wurf „über den Recht­schutz bei über­lan­gen Ge­richts­ver­fah­ren und straf­recht­li­chen Er­mitt­lungs­ver­fah­ren“ den Bun­des­län­dern und Ver­bän­den zur Stel­lung­nah­me zu­ge­lei­tet.

Den Re­fe­ren­ten­ent­wurf fin­den Sie hier.“