BMJ-Pressemitteilung vom 08.04.2010
Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer
Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften geschützt. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht erstmals die Möglichkeit vor, in derartigen Fällen eine sogenannte „Verzögerungsrüge“ zu erheben.
„Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. „Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.“
Die heute vorgestellte Neuregelung sichert den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Bevor die Entschädigung geltend gemacht wird, muss der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese „Vorwarnung“ bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen.
Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung von 100 Euro vor. Auch eine Überlastung der Gerichte oder eine angespannte Personalsituation schützt dabei nicht vor der Verurteilung. Besonders säumige Gerichte können zudem im elektronischen Bundesanzeiger aufgeführt werden.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat den Gesetzentwurf „über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.“