BGH: Auch bei einem elektronischen Empfangsbekenntnis kommt es auf den Empfangswillen an

BGH, 23.9.26, IV ZR 191/25 (Anm. Homann in FD-ZVR 2026, 818110)

An der Richtigkeit eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) nach § 175 ZPO bestehen nicht bereits deswegen Zweifel, weil das Empfangsbekenntnis erst einige Zeit nach der Übersendung des Urteils durch das Gericht zurückgesandt wurde. Auch ein ungewöhnlich langer Zeitraum zwischen Verfügung und Zustellung genügt dafür nicht. Etwaige berufsrechtliche Pflichten für den Umgang mit Empfangsbekenntnissen wirken sich nicht auf die Wirksamkeit der Zustellung aus.