Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die Änderungen bei der Betreuervergütung treten damit am 01.01.2026 in Kraft, die Änderungen bei den Anwalts- und Gerichtskosten am 01.06.2025.
Mit dem heutigen Tag stellt § 54 GKG nicht mehr auf den Einheitswert, sondern auf den Grundsteuerwert ab.