Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (21.03.2025) das „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)“ beschlossen.
Inkrafttreten: Betreuer- und Vormündervergütung: 01.01.2026
Anwalts- und Gerichtskosten: Erster Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats
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