Vertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkungen und das Sonderkündigungsrecht des Erstehers

BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a

Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen – hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 15.09.2021, VIII ZR 76/20

(BeckRS 2021, 30079, siehe auch die Anmerkung von Bub/Pramataroff in FD-MietR 2021, 443905)