Haftung wegen (angeblicher) falscher Wertfestsetzung – Altlastenverdacht

Die in einem zivilrechtlichen Haftungsprozess ergangene Entscheidung OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2020, 2 U 46/19 befasst sich mit folgenden Themen:

Zur Amtshaftung wegen (angeblicher) falscher Wertfestsetzung durch den Rechtspfleger und zur Haftung des Sachverständigen (§ 839a BGB) wegen (angeblicher) falscher Wertermittlung

Zum Grundstückswert von 1,00 EUR bei einem Negativwert aufgrund eines Altlastenverdachts und zur Bewertung mehrerer Grundstücke, wenn bei einzelnen Grundstücken ein negativer Wert wegen Altlastenverdachts ermittelt wird

Zur gemeinsamen Bewertung mehrerer Grundstücke als wirtschaftliche Einheit