Wenn Anwälte (nicht) am Samstag arbeiten

BSG, 17.12.2020, B 1 KR 68/19 B (BeckRS 2020, 43650)

Das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis erbringt Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme. Eine tatsächliche Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstücks ist nicht erforderlich. Es ist deshalb unerheblich, ob Rechtsanwaltskanzleien an dem auf einem Empfangsbekenntnis vermerkten Tag (hier einem Samstag) üblicherweise geöffnet haben.