Empfangsbekenntnis – nicht nur per Vordruck

Zustellung per Empfangsbekenntnis:

Zur Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers

Für eine wirksame Zustellung muss nicht der vorbereitete Vordruck genutzt werden. Das Empfangsbekenntnis kann auch in anderer Form abgegeben werden (hier in einer Revisionsschrift).

BSG, 05.06.2019, B 12 R 3/19 R

NJW 2020, 422, NZS 2019, 948 (krit. Anm. Schmidt)