Die zu früh aufgegebene Faxübermittlung

Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist – vorliegend bereits gegen 20.00 Uhr – zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen (im Anschluss an BGH, NJW 2015, 1027 Rn. 21).

BGH, Beschluss vom 20.08.2019, VIII ZB 19/18 (NJW 2019, 3310)