Ersteher und Beitragspflicht

Der Ersteher eines Grundstücks ist nicht nach § 91 Abs. 1 ZVG vor einer Beitragsforderung geschützt, wenn die Beitragspflicht erst nach dem Wirksamwerden des Zuschlags entsteht.

OVG Greifswald, 27.04.2018, 1 L 498/16 (NJOZ 2019, 394)