Anfechtung einer Grundstücksübertragung

AnfG § 1 Abs. 1

Der eine Grundstücksübertragung anfechtende Gläubiger kann gegenüber dem Einwand des Erwerbers, das Grundstück sei bereits wertausschöpfend belastet gewesen, die Anfechtbarkeit einer vorrangigen Belastung nicht geltend machen, wenn die Möglichkeit der Anfechtung nur im Verhältnis zu Dritten besteht (im Anschluss an BGH, NJW 1996, 3147).

BGH, Urteil vom 13. 09.2018, IX ZR 190/17 (NZI 2018, 934 m. Anm. Wazlawik)