Verfahrenswert eines Antrages auf Löschung einer nicht valutierenden Grundschuld

OLG Köln, 24.01.2018, II-10 WF 2/18

Ist eine Grundschuldbestellung an einem im Miteigentum stehenden Grundstück erfolgt und verlangt einer der Miteigentümer die Löschung der Grundschuld, weil er die Teilungsversteigerung betreiben und das geringste Gebot niedrig halten will, entspricht es grundsätzlich billigem Ermessen, lediglich einen Wert festzusetzen, der der anteilsmäßigen Belastung des Miteigentumsanteils dieses Anteilseigners durch die eingetragene Gesamtgrundschuld an allein Miteigentumsanteilen entspricht.

NZFam 2018, 954 (Anm. Schneider)