Beweislastverteilung bei behauptenen Erlöschen einer Vollmacht

Ob der Zustellungsempfänger rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 171 ZPO ist, ergibt sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; steht fest, dass eine Vollmacht erteilt worden ist, die zu der Entgegennahme von Zustellungen berechtigt, muss nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung derjenige das Erlöschen der Vollmacht beweisen, der sich darauf beruft.

BGH, 27.10.16, V ZB 47/15

Siehe auch die taggleiche Entscheidung im parallelen L-Verfahren

siehe hierzu auch die Anmerkung von Rechtsanwalt beim BGH Dr. Guido Toussaint in FD-ZVR 2017, 385224

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