Neues Sachverständigenrecht vom Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Im Gesetzgebungsverfahren wurde u.a. die obligatorische Anhörung der Parteien vor Bestellung des Sachverständigen aufgegeben („können … angehört werden“ – statt „sollen … angehört werden“, Entwurf des § 404 Absatz 2 ZPO). Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Mitteilung etwaiger gegen die Unparteilichkeit sprechende Gründe kann nun mit einem Ordnungsgeld geahndet werden (Entwurf des § 407a Absatz 2 ZPO).

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/…opNr=14#top-14
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/…075894EA.dip21