Mag auch für die Vergütung von Zwangsverwaltern von Bedeutung sein:
Ein Insolvenzverwalter kann seinen Vergütungsanspruch verwirken, wenn er bei sei-ner Bestellung verschweigt, dass er in einer Vielzahl früherer Insolvenzverfahren als Verwalter an sich selbst und an von ihm beherrschte Gesellschaften grob pflichtwid-rig Darlehen aus den dortigen Massen ausgereicht hat (Anschluss an BGH, ZIP 2011, 1526).
BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 – IX ZB 52/15