Vorkaufsrecht – Grundbuchunrichtigkeit infolge Zuschlag

Zur Grundbuchunrichtigkeit nach Eigentumserwerb durch Zuschlag im Weg der Zwangsversteigerung bei einem Vorkaufsrecht „für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgeübt werden kann“.

OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2016 – 34 Wx 61/16 –, juris