Kostenhaftung des Erstehers für eine Baugenehmigung

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 03.02.2016, 6 K 3469/13

Zum Übergang der Kostentragungspflicht für eine Baugenehmigung zur nachträglichen Legalisierung einer nicht genehmigten baulichen Anlage von einem Eigentümer auf einen Ersteher