Verrentete Abwasserbeiträge als dingliche Last

OVG Sachsen, 26.06.2015 – 5 A 706/13

Bei Verrentung von noch offenen Abwasserbeiträgen gemäß § 22 Abs. 4 SächsKAG sind die festgesetzten Jahresleistungen mit Bestandskraft der Verrentungsbescheide anstelle der bis dahin einmaligen Abwasserbeiträge als wiederkehrende Leistungen i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG anzusehen.