Titelgegenklage bei Zwangsversteigerung aus Zwangssicherungshypotheken

Es spricht viel dafür, dass eine eigenständige Titelgegenklage gegen die Zwangsversteigerung aus Zwangssicherungshypotheken, wie die Klägerin sie hier erhoben hat, schon nicht zulässig ist.

(Rdnr. 8)

Gegen die Zwangsversteigerung aus einer Zwangssicherungshypothek können keine weitergehenden Rechtsmittel gegeben sein als gegen den Titel, auf Grund dessen diese Zwangshypothek erwirkt worden ist.

(Rdnr. 10)

BGH, 29.1.2015, V ZR 93/14