Befristete Einstellung ohne Auflagen bei Suizidgefahr

Zur befristeten Einstellung der Zwangsversteigerung ausnahmsweise ohne Erteilung von Auflagen bei Suizidgefahr ohne Krankheitswert und Verweigerung eines Betreuungsverfahrens

BGH, Beschluss vom 12.11.2014, V ZB 99/14