Zur befristeten Einstellung der Zwangsversteigerung ausnahmsweise ohne Erteilung von Auflagen bei Suizidgefahr ohne Krankheitswert und Verweigerung eines Betreuungsverfahrens
Zur befristeten Einstellung der Zwangsversteigerung ausnahmsweise ohne Erteilung von Auflagen bei Suizidgefahr ohne Krankheitswert und Verweigerung eines Betreuungsverfahrens