Zustimmungserfordernis des Erbbaurechtsausgebers zur Veräußerung eines durch Zwangsversteigerung erworbenen Erbbaurechts

Zum Zustimmungserfordernis des Erbbaurechtsausgebers zur Veräußerung eines durch Zwangsversteigerung erworbenen Erbbaurechts, wenn die Erbbauzinsreallast wegen eines Rangrücktritts in der Versteigerung erloschen ist.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013, I-3 Wx 85/13

IGZInfo 2013, 196