Keine Internetrecherche vor öffentlicher Zustellung erforderlich

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013, 25 K 1040/11

Rdnr. 27:
„Die vom Kläger benannte und von der Beklagten im Jahre 2010 auch durchgeführte Internet-Recherche über die Eingabe von Namen/Daten in Suchmaschinen kann zwar zu Anhaltspunkten über einen Aufenthaltsort einer Person führen, der sodann über weitere Ermittlungen etwa bei staatlichen Stellen im In- und Ausland auf Richtigkeit bzw. Aktualität abgeprüft werden müsste. Wegen der Vielzahl von Internet-Suchmaschinen-Ergebnissen und der unkalkulierbaren Dauer ihrer Auswertungen gehört diese Recherche aber nicht zum unerlässlichen Ermittlungsstandard; im Einzelfall unvorhersehbare Erfolge bei dieser Rechercheform können deshalb nicht nachträglich zu Lasten der Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und damit zugunsten eines pflichtwidrig „abgetauchten“ Darlehensnehmers gewertet werden.“

gefunden bei RA Ferner