Prüfung Vollmacht zur Vollstreckungsunterwerfung

Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen.

BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 – I ZB 65/11