BGB §§ 556, 670; ZVG § 56 Satz 2, § 152 Abs. 2
Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten von dem Ersteher nicht als Aufwendungsersatz analog § 670 BGB beanspruchen.
BGH, Beschluss vom 17. November 2011 – V ZB 34/11