Bei Aufteilung in Wohnungseigentum keine Zustimmung von Grundpfandgläubigern erforderlich

Zur Aufteilung eines belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum ist die Zustimmung von Globalgläubigern nicht erforderlich.

Offen bleibt, ob das spätere Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft – durch die erste Veräußerung einer Einheit – im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des Wohngeldanspruchs in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG die Zustimmung der Globalgläubiger voraussetzt.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 – 12 W 296/10 (Leitsatz vom Benutzer Ulf im rechtspflegerforum.de)