Seit dem 01.01.2007 sind Unterlagen zum Handelsregister nur noch nicht in elektronischer Form einreichbar. Für den Nutzer des elektronischen Registerportals unter www.handelsregister.de hat dies den Vorteil, dass diese Unterlagen -ggf. kostenpflichtig- abgerufen werden können. Auf diesem Wege ist der Abruf von Registeranmeldungen oder eingereichten Gesellschaftsverträgen sehr bequem möglich.
So gehts:
Zunächst ruft man ganz normal die gewünschte Firma auf. Dann wählt man „DK“ für Dokumentenansicht:
In der folgenden Ansicht kann man sich mit einem Klick auf die Plussymbole durch die verschiedenen Dokumentenordner durchklicken:
Leider lässt sich an den Ordnern nicht ablesen, ob im jeweiligen Ordner Dokumente abgelegt sind, was zu unnötigen Klicks führen kann.
Rechts kann man das gewünschte Dokument unter „Download“ herunterladen: