Der 19. Onkel Kurt


Wenn im ZVG-Recht vom „Stöber“ oder von „Onkel Kurt“ die Rede ist, ist klar, dass damit der ZVG-Kommentar von Kurt Stöber gemeint ist. Daran zeigt sich, dass der Kommentar ein geschätztes Standardwerk mit großer Verbreitung ist.

2009 erschien die 19.Auflage, die zum großen Teil wieder die gewohnte Qualität bietet. Mit Schmidberger, IGZInfo 09, 118, bin ich allerdings der Meinung, dass Autor und Verlag für weitere Auflagen einige Baustellen zu beackern haben. Dazu gehören insbesondere die zu häufige Verwendung nicht mehr zeitgemäßer Fundstellen unter gleichzeitiger teilweiser oder gänzlicher Ignorierung aktueller Fundstellen und ganzer Fachzeitschriften und Konkurrenzkommentare. Auch aktuelle Gesetzgebung, wie die WEG-Novelle und BGH-Rechtsprechung werden nicht erschöpfend genug berücksichtigt.

Der Stöber ist eine fast unerschöpfliche Fundgrube, mit deren Stofffülle keine anderer Kommentar, auch nicht der Dassler/Schiffhauer, mithalten kann. Darunter leidet jedoch gelegentlich die Lesbarkeit, bei der der Dassler/Schiffhauer Pluspunkte sammelt.

Die Konkurrenz schläft nicht. Als häufiger Stöber-Nutzer fände ich es bedauerlich, wenn der Stöber seine Spitzenposition nicht aktiv verteidigen würde. Der Leser könnte von einem Wettstreit um den besten ZVG-Kommentar nur profitieren.