EuGH zur Zustellung per Zustellungsfiktion

Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach denen die für eine Partei mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat bestimmten gerichtlichen Schriftstücke in der Gerichtsakte belassen werden und damit als zugestellt gelten, wenn diese Partei keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat, der in dem erstgenannten Staat ansässig ist, in dem das Gerichtsverfahren stattfindet.

EuGH, Urteil vom 19.12.2012, Rs. C-325/11
http://curia.europa.eu/juris/documen…=1&cid=3070746

Rpfleger 2013, 278 mit Anm. Rellermeyer

Rellermeyer weist in seiner Anmerkung darauf hin, dass bei Zustellungsempfängern mit Zustellort in der Europäischen Union eine Zustellung nach § 4 ZVG nicht mehr möglich ist.

siehe auch:
http://www.entsenderecht.de/meldunge…iftstuecke-321

siehe auch:

Zustellungen ins EU-Ausland