Die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken ist eine Verfügung im Sinne von § 23 ZVG. Sie ist – wenn der
WeiterlesenSchlagwort: Grundstücksteilung
Fortführung des Versteigerungsverfahrens bei Grundstücksteilung
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ZVG § 97 a) Erteilt das Vollstreckungsgericht den Zuschlag und weist das Beschwerdegericht
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