Der Rechtsanwalt als Postbote

Entschließt sich ein Rechtsanwalt, einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einzureichen, übernimmt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Frist. Er hat dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um einen fristgerechten Eingang des Schriftsatzes zu gewährleisten.

BGH, Beschluss vom 20. April 2016 – XII ZB 390/15

Aus Rn. 10:

Schöpft ein Rechtsanwalt wie im vorliegenden Fall eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag aus, hat er wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos zudem erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 9. Mai 2006 XI ZB 45/04 NJW 2006, 2637 mwN).