Zur Ehefrau des Mieters als Empfangsvertreterin bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter
LG Verden, Beschluss vom 20.03.2015 – 2 T 23/15
Zur Ehefrau des Mieters als Empfangsvertreterin bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter
LG Verden, Beschluss vom 20.03.2015 – 2 T 23/15