Ach, Sie schon wieder…

Seit einiger Zeit bietet die Deutsche Post ein sog. SB-Einschreiben an. Es handelt sich dabei um ein Übergabe-Einschreiben mit der Besonderheit, dass der Kunde den entsprechenden Aufkleber vorab für 2,05 EUR kaufen und den normal frankierten Brief auch über den Briefkasten einliefern kann (mit nettem Personalspareffekt für die Post). Im Postsystem registriert wird das Einschreiben dann im Briefzentrum. Aber auch die Einlieferung in der Filiale ist möglich. Der Zustellnachweis nebst Empfangsbestätigung können unter deutschepost.de/briefstatus abgerufen werden.

Gerade nach Einführung des SB-Einschreibens waren die freundlichen Filialmitarbeiter regelmäßig völlig überrumpelt. Fragen wie

„Was ist das überhaupt?“ – „Ein SB-Einschreiben“,

„Muss das noch bezahlt werden?“ – „Nein, das habe ich schon mit 2,05 EUR bezahlt“

sowie die Handhabung „Wird das gescannt und wenn ja, wie?“

konnten durchgängig nur mit Hilfe eines Kollegen oder Vorgesetzten geklärt werden. Einige Tage, nachdem ich einem freundlichen Schalterbeamten ein SB-Einschreiben präsentiert hatte und er mir stolz sogar neue Label verkaufen konnte („Moment, ich glaube, wir haben sowas sogar da, kauft sonst nur keiner“) begrüßte er mich mit einem sehr ehrlichen „Ach, Sie schon wieder…“.

Die allerersten und lange Zeit einzigen, die mit den SB-Einschreiben sofort etwas anfangen konnten, waren die Mitarbeiter „meiner“ Postagentur.

Es ist schon traurig, dass Postfremde die Produkte besser kennen als die eigenen Mitarbeiter. Hier besteht offensichtlich Schulungsbedarf.

Probleme macht das SB-Einschreiben offenbar auch den Briefmarkensammlern, siehe einen Thread im Forum des Bundes deutscher Phliatelisten. Dort findet sich auch ein Schreiben der Sonderpostwertstelle Bonn, in dem sie mangelhafte Kenntnisse der Postmitarbeiter einräumt:

„Bei dem durch Sie verwendeten SB-Einschreiblabel kommt erschwerend noch hinzu, dass bei der Konzeption dieses Produktes weder die Folgen im philatelistischen Kundenkreis noch bei anderen Mitarbeitern / Stellen der Post berücksichtigt wurden. Dies schlägt sich u.a. auch darin nieder, dass kein „Freimachungswert“ angegeben ist, somit von allen nachgeschalteten Bearbeitungsstellen das Wissen über den Wert dieses Labels abverlangt wird.“