Schredderungetüm?

Rechtsanwalt Günther Koy berichtet im Hamburger Mietrechtsblog über das Missverhältnis zwischen der tatsächlichen Postverlustquote im Promillebereich und der gefühlten Verlustquote von 50%. Das Abhandenkommen ausgerechnet juristisch bedeutsamer aber häufig unangenehmer Post wird jeder kennen, der mit gerichtlicher Post zu tun hat.

Das Einschreiben ist gegenüber normaler Post nur sehr begrenzt eine Alternative, weil damit nicht der Zugang eines ganz bestimmten Schriftstücks nachgewiesen werden kann. Es könnte ja auch ein weißes Blatt Papier im Umschlag gewesen sein. Und Rückscheine gibt es nur mit der häufig fehlenden Mitwirkung des Empfängers. Herr Koy empfiehlt deshalb als besten gerichtsfesten Weg der Zustellung die per Boten. Möglich ist allerdings auch die Zustellung per Gerichtsvollzieher (§§ 193, 194 ZPO), die aber relativ hochpreisig ist.

Auch wenn ich nicht wirklich daran glaube, dass die Briefzentren nur deshalb so große Gebäude sind, damit große Schredder darin Platz finden: Bei über 70 Millionen Briefen täglich bedeutet der Promillebereich immer noch etliche Zehntausend Postsendungen, die den Empfänger tatsächlich nicht erreichen.

Die Quote der Einschreiben, bei denen mir die Post den Zugang nicht nachweisen kann, hätte ich allerdings vor meiner Tätigkeit auch nicht für möglich gehalten. Da die vermeintlich abhandengekommenen Einschreiben meist nicht zurückkommen, nehme ich an, dass es sich mehr um ein Nachweis- denn ein Zustellungsproblem handelt: Vermutlich wird vom betreffenden Zusteller einfach vergessen, beim Einwurf des Briefes den Strichcode einzuscannen, damit die Zustellung im System gespeichert ist.

Was mit nicht zustellbaren Postsendungen passiert berichtet Posttip.de: Sofern die manuelle Nachbearbeitung nicht zum Erfolg führt, landet die Post in der Briefermittlungszentrale in Marburg. Dort dürfen die Mitarbeiter die Post öffnen und nach Hinweisen auf Absender und Empfänger suchen. So können etwa die Hälfte der ca. 12.000 täglich eintreffenden Briefe doch noch zugestellt werden.
siehe auch:
Wie sicher ist das Einschreiben?
Besser als Schadensersatz wäre die Zustellung