{"id":2665,"date":"2014-06-23T18:35:37","date_gmt":"2014-06-23T17:35:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/?p=2665"},"modified":"2023-01-02T20:10:49","modified_gmt":"2023-01-02T19:10:49","slug":"empfangsbekenntnis-ab-01-01-2018-verpflichtender-elektronischer-empfang","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/?p=2665","title":{"rendered":"Empfangsbekenntnis: Ab 01.01.2018 verpflichtender elektronischer Empfang"},"content":{"rendered":"<p>Durch das <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/extrakt\/ba\/WP17\/500\/50035.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetz zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten<\/a> \u00e4ndert sich zum 01.01.2018 auch <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/174.html\" title=\"&sect; 174 ZPO: Zustellung durch Aush&auml;ndigung an der Amtsstelle\">\u00a7 174 ZPO<\/a> (Empfangsbekenntnis). Die Abs\u00e4tze 3 und 4 lauten dann:<\/p>\n<blockquote><p>(3) An die in Absatz 1 Genannten kann auch ein elektronisches Dokument zugestellt werden. Gleiches gilt f\u00fcr andere Verfahrensbeteiligte, wenn sie der \u00dcbermittlung elektronischer Dokumente ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Das Dokument ist auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg im Sinne des \u00a7 130a Absatz 4 zu \u00fcbermitteln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu sch\u00fctzen. Die in Absatz 1 Genannten haben einen sicheren \u00dcbermittlungsweg f\u00fcr die Zustellung elektronischer Dokumente zu er\u00f6ffnen.<\/p>\n<p>(4) Zum Nachweis der Zustellung nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 gen\u00fcgt das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis, das an das Gericht zur\u00fcckzusenden ist. Das Empfangsbekenntnis kann schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (\u00a7 130a) zur\u00fcckgesandt werden. Die Zustellung nach Absatz 3 wird durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen. Das elektronische Empfangsbekenntnis ist in strukturierter maschinenlesbarer Form zu \u00fcbermitteln. Hierf\u00fcr ist ein vom Gericht mit der Zustellung zur Verf\u00fcgung gestellter strukturierter Datensatz zu nutzen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Gesetzesbegr\u00fcndung, Seite 28, f\u00fchrt hierzu aus:<\/p>\n<blockquote><p>Der neue Absatz 3 Satz 3 schafft die Voraussetzungen, dass \u00fcber die sichere Kommunikationsinfrastruktur gem\u00e4\u00df \u00a7 130a Absatz 4 (vgl. Artikel 1 Nummer 2) auch gerichtliche Doku- mente zugestellt werden k\u00f6nnen. Die Dokumente sind gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu sch\u00fctzen. Der Adressatenkreis besteht wie bisher aus den Personen, bei denen nach \u00a7 174 Absatz 1 von einer erh\u00f6hten Zuverl\u00e4ssigkeit ausgegan- gen werden kann und die gem\u00e4\u00df Absatz 3 Satz 4 \u2013 wie schon nach geltendem Recht \u2013 verpflichtet sind, eine f\u00fcr die sichere elektronische Kommunikation mit den Gerichten geeignete Einrichtung vorzuhalten, sowie aus den Verfahrensbeteiligten, die der \u00dcbermittlung auf diesem Wege zugestimmt haben. Zum Nachweis der Zustellung ist es erforderlich, dass der Eingang des Dokuments in der Empfangseinrichtung des Adressaten automatisch best\u00e4tigt wird, ohne dass dieser den Versand oder den Inhalt der Best\u00e4tigung beeinflussen kann. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und die De-Mail-Infrastruktur (vgl. \u00a7 5 Absatz 8 des De-Mail-Gesetzes) sehen die M\u00f6glichkeit vor, dass der Ab- sender beim Versand der Nachricht eine solche Eingangsbest\u00e4tigung anfordert. Von dieser M\u00f6glichkeit haben die Gerichte Gebrauch zu machen. Die Eingangsbest\u00e4tigung wird auch dem Empf\u00e4nger der Nachricht \u00fcbermittelt (vgl. \u00a7 5 Ab- satz 8 Satz 6 des De-Mail-Gesetzes). Beim Einsatz sonstiger \u00dcbermittlungswege im Sinne des \u00a7 130a Absatz 4 Nummer 3 \u2013 neu \u2013 sind diese M\u00f6glichkeiten ebenfalls sicherzustellen.<\/p>\n<p>Der neue Absatz 3 Satz 4 stellt klar, dass Rechtsanw\u00e4lte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder sonstige Per- sonen, bei denen aufgrund ihres Berufes von einer erh\u00f6hten Zuverl\u00e4ssigkeit ausgegangen werden kann, Beh\u00f6rden, K\u00f6rperschaften und Anstalten des \u00f6ffentlichen Rechts f\u00fcr ge- richtliche Zustellungen einen sicheren Zugang er\u00f6ffnen m\u00fcssen. Sie m\u00fcssen also als De-Mail-Nutzer, EGVP-Postfachinhaber oder als Teilnehmer eines anderen sicheren \u00dcbermittlungswegs registriert und f\u00fcr das Gericht \u00fcber diesen Weg erreichbar sein. Rechtsanw\u00e4lte sind \u00fcber das elektronische Anwaltspostfach gem\u00e4\u00df \u00a7 31a BRAO-E (vgl. Artikel 7 des Entwurfs) generell f\u00fcr gerichtliche Zustellungen erreichbar. Entsprechende Einrichtungen existieren f\u00fcr No- tare. Andere professionelle Verfahrensbeteiligte m\u00fcssen dem Gericht zu Beginn des Verfahrens oder vorab generell unaufgefordert die elektronische Postfachadresse f\u00fcr zumindest einen \u00dcbermittlungsweg \u00fcbermitteln, falls sie dem Gericht nicht bereits bekannt ist.\n<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch das Gesetz zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten \u00e4ndert sich zum 01.01.2018 auch \u00a7 174 ZPO (Empfangsbekenntnis).<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_crdt_document":"","cybocfi_hide_featured_image":"","footnotes":""},"categories":[55,980,12,53],"tags":[347,46],"class_list":["post-2665","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alle-artikel","category-elektronischer-rechtsverkehr","category-zustellungsrecht","category-zvg-allgemein","tag-elektronischer-rechtsverkehr","tag-empfangsbekenntnis"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2665","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2665"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2665\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4394,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2665\/revisions\/4394"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2665"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2665"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2665"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}