{"id":1692,"date":"2010-12-20T20:33:49","date_gmt":"2010-12-20T18:33:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/?p=1692"},"modified":"2010-12-20T20:47:01","modified_gmt":"2010-12-20T18:47:01","slug":"bgh-zu-nichtzustellung-einer-gerichtlichen-entscheidung-und-verwirkung-eines-rechtsmittels","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/?p=1692","title":{"rendered":"BGH zu Nichtzustellung einer gerichtlichen Entscheidung und Verwirkung eines Rechtsmittels"},"content":{"rendered":"<p><font size=\"3\" face=\"verdana\">Da Zustellungen wegen der h\u00e4ufigen Vielzahl der Beteiligten im ZVG-Verfahren eine nicht unerhebliche Rolle spielen, stelle ich diese zu einer anderen Verfahrensart ergangenen Entscheidung hier ein:<\/p>\n<p>Leitsatz:<\/p>\n<p>Zur Frage der Verwirkung des Beschwerderechts gegen die Zur\u00fcckweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung.\t<\/p>\n<p>BGH, Beschluss vom 30. 11. 2010 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZB%2030\/%2010\" title=\"BGH, 30.11.2010 - VI ZB 30\/10: Zur&uuml;ckweisung des Prozesskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfo...\">VI ZB 30\/ 10<\/a><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall wurde dem Antragsteller die Zur\u00fcckweisung eines PKH-Antrages erst 2 1\/2 Jahre nach dem Entscheidungsdatum und nur aufgrund einer Nachfrage des Antragstellers zugestellt. Der BGH entschied, dass das Verstreichenlassen einer so langen Zeit bis zu einer Nachfrage beim Gericht nicht zu einer Verwirkung des Rechtsmittels f\u00fchrt, zumal die Durchf\u00fchrung der Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen ausschliessliche Aufgabe des Gerichtes sei. Gleiches gelte f\u00fcr die Feststellung der Rechtskraft, was eine \u00dcberwachung des R\u00fccklaufes der Zustellurkunden erfordere.<\/p>\n<p>Aus den Gr\u00fcnden:<\/p>\n<blockquote><p>\nEntscheidend fu\u0308r die Beurteilung des vorliegenden Falles ist, dass der Antragsteller u\u0308ber seine Prozessbevollm\u00e4chtigte erst durch die Zustellung am 30. Oktober 2009 Kenntnis vom Beschluss des Landgerichts erlangt und die Beschwerdefrist damit zu laufen begonnen hat. Schon aus diesem Grunde kann die innerhalb der Beschwerdefrist eingelegte sofortige Beschwerde, obwohl seit dem Erlass der Entscheidung 2 \u00bd Jahre vergangen waren, keine unzul\u00e4ssige Rechtsausu\u0308bung darstellen. Der Antragsteller muss sich nicht so behandeln lassen, als ob ihm der Beschluss des Landgerichts vom 27. M\u00e4rz 2007 schon l\u00e4ngst bekannt gewesen w\u00e4re. Er war auch nicht rechtlich verpflichtet, Ermittlungen daru\u0308ber anzustellen, ob bereits eine Entscheidung, die ihm h\u00e4tte zugestellt werden mu\u0308ssen, zwischenzeitlich ergangen ist. Das Oberlandesgericht u\u0308bersieht bei seiner Beurteilung, dass die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen Aufgabe des Gerichts ist. Auch obliegt die Feststellung der Rechtskraft einer Entscheidung aufgrund Ablaufs der Rechtsmittelfrist grunds\u00e4tzlich dem Gericht, weshalb dieses gehalten ist, den Ru\u0308cklauf der Zustellungsnachweise &#8211; etwa des anwaltlichen Empfangsbekenntnisses &#8211; im Blick zu behalten.<\/p>\n<p>Fu\u0308r die Frage der Verwirkung kann keine Rolle spielen, dass die Antragsgegnerin den Beschluss am 7. April 2007 erhalten hat. Dass die Antragsgegnerin mit dem Antragsteller in der Folgezeit in Kontakt getreten und diesem der ablehnende Beschluss auf diese Weise bekannt geworden w\u00e4re, ist weder vorgetragen noch aus den Akten ersichtlich. Bei dem Rechtsgedanken der Verwirkung kommt es aber in erster Linie auf das Verhalten des Berechtigten an. Mit der Verwirkung soll die illoyal versp\u00e4tete Geltendmachung von Rechten gegenu\u0308ber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden. Dabei ist das Verhalten des Berechtigten nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Ma\u00dfgebend ist insoweit, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausu\u0308bung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen braucht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=RGZ%20155,%20148\" title=\"RG, 04.06.1937 - VII 321\/36: 1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit st&auml;rk...\">RGZ 155, 148<\/a>, 152; BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=II%20ZR%2015\/56\" title=\"BGH, 27.06.1957 - II ZR 15\/56: Rechtsnatur der Verwirkung\">II ZR 15\/56<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BGHZ%2025,%2047\" title=\"BGH, 27.06.1957 - II ZR 15\/56: Rechtsnatur der Verwirkung\">BGHZ 25, 47<\/a>, 51 f.). Die Verwirkung kann zwar gegen den Willen des Berechtigten eintreten, da insoweit die an Treu und Glauben ausgerichtete objektive Bewertung nicht aber der subjektive Willensentschluss des Berechtigten entscheidend ist. In dieser Hinsicht kommt der rechtliche Unterschied zwischen der Verwirkung und einem stillschweigenden Verzicht zum Ausdruck (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=RGZ%20134,%20262\" title=\"RG, 04.12.1931 - II 135\/31: Zur Frage der Aufwertung kraft R&uuml;ckwirkung bei Einlageforderungen a...\">RGZ 134, 262<\/a>, 270). Fu\u0308r die Annahme einer Verwirkung ist es jedoch des Weiteren erforderlich, dass sich der Verpflichtete mit Ru\u0308cksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde, und dass es gerade deshalb mit den Grunds\u00e4tzen von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte sp\u00e4ter doch noch mit der Geltendmachung des ihm zustehenden Rechts hervortritt (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=RGZ%20158,%20100\" title=\"RG, 17.12.1937 - III 3\/37: 1. Sind bei der Pr&uuml;fung der Angemessenheit einer von einem Rechtsanw...\">RGZ 158, 100<\/a>, 108).<\/p>\n<p>Eine infolge Unkenntnis versp\u00e4tete Geltendmachung eines Rechtsmittels kann aber bei objektiver Beurteilung nicht als ein Versto\u00df gegen Treu und Glauben betrachtet werden und daher auch nicht den Einwand der Verwirkung rechtfertigen.<\/p>\n<blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da Zustellungen wegen der h\u00e4ufigen Vielzahl der Beteiligten im ZVG-Verfahren eine nicht unerhebliche Rolle spielen, stelle ich diese zu einer<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_crdt_document":"","cybocfi_hide_featured_image":"","footnotes":""},"categories":[55,12,53],"tags":[84,174,45],"class_list":["post-1692","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alle-artikel","category-zustellungsrecht","category-zvg-allgemein","tag-bgh","tag-verwirkung","tag-zustellung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1692","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1692"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1692\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1692"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1692"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1692"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}