{"id":1338,"date":"2010-06-21T18:56:39","date_gmt":"2010-06-21T16:56:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/?p=1338"},"modified":"2010-06-21T09:56:49","modified_gmt":"2010-06-21T07:56:49","slug":"fotos-durfen-nicht-ohne-erlaubnis-des-gutachters-online-gestellt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/?p=1338","title":{"rendered":"Fotos d\u00fcrfen nicht ohne Erlaubnis des Gutachters online gestellt werden"},"content":{"rendered":"<p><font face=\"verdana\" size=\"3\">Ein Sachverst\u00e4ndiger hatte im Auftrag eines Unfallgesch\u00e4digten ein Gutachten u\u0308ber den Schaden an einem Unfallfahrzeug angefertigt. Das Gutachten war f\u00fcr den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bestimmt. Der Haftpflichtversicherer hatte im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverst\u00e4ndigen digitalisiert und in eine Restwertb\u00f6rse im Internet eingestellt, um den vom Sachverst\u00e4ndigen ermittelten Restwert zu u\u0308berpru\u0308fen. Der Sachverst\u00e4ndige sah hierin eine Urheberrechtsverletzung und klagte mit Erfolg vor dem BGH (Urteil vom 29. April 2010 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2068\/08\" title=\"BGH, 29.04.2010 - I ZR 68\/08: Restwertb&ouml;rse\">I ZR 68\/08<\/a>, Quelle: <a href=\"http:\/\/www.dr-bahr.com\/news\/gutachten-fotos-eines-sachverstaendigen-duerfen-nur-mit-zustimmung-ins-web-gestellt-werden.html\">Webseite RA Dr. Bahr<\/a>).<\/p>\n<p>F\u00fcr Versteigerungsverfahren ist diese Entscheidung insofern interessant, dass wie im entschiedenen Fall auch in Versteigerungsverfahren vielfach keine ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Gutachter als Auftragnehmer und dem Gericht als Auftraggeber vorliegen wird. Daher hat der BGH den Nutzungsumfang nach dem Vertragszweck bestimmt (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/31.html\" title=\"&sect; 31 UrhG: Einr&auml;umung von Nutzungsrechten\">\u00a7 31 Absatz 5 Satz 2 UrhG<\/a>, Rdnr. 20 der Entscheidung):<\/p>\n<blockquote><p>Haben die Parteien beim Abschluss eines Vertrages &#8211; wie hier &#8211; nicht ausdru\u0308cklich geregelt, ob und inwieweit ein Nutzungsrecht einger\u00e4umt wird, so bestimmt sich gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/31.html\" title=\"&sect; 31 UrhG: Einr&auml;umung von Nutzungsrechten\">\u00a7 31 Abs. 5 Satz 2 UrhG<\/a> nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck, ob und inwieweit ein Nutzungsrecht einger\u00e4umt worden ist. Nach dem dieser Bestimmung zugrunde liegenden \u00dcbertragungszweckgedanken r\u00e4umt ein Nutzungsberechtigter im Zweifel nur in dem Umfang Nutzungsrechte ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur diejenigen Nutzungsrechte stillschweigend einger\u00e4umt sind, die fu\u0308r das Erreichen des Vertragszwecks unerl\u00e4sslich sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.2004 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20174\/01\" title=\"BGH, 22.04.2004 - I ZR 174\/01: &quot;Comic-&Uuml;bersetzungen III&quot;; Einr&auml;umung von Nutzungsrechten an ein...\">I ZR 174\/01<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202004,%20938\" title=\"BGH, 22.04.2004 - I ZR 174\/01: &quot;Comic-&Uuml;bersetzungen III&quot;; Einr&auml;umung von Nutzungsrechten an ein...\">GRUR 2004, 938<\/a> f. = <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=WRP%202004,%201497\" title=\"BGH, 22.04.2004 - I ZR 174\/01: &quot;Comic-&Uuml;bersetzungen III&quot;; Einr&auml;umung von Nutzungsrechten an ein...\">WRP 2004, 1497<\/a> &#8211; Comic-\u00dcbersetzungen III).<\/p><\/blockquote>\n<p>Demnach geh\u00f6rte das Einstellen des Gutachtens in eine Restwertb\u00f6rse nicht mehr zum Vertragszweck des Gutachtens. Vertragszweck eines vom Gericht beauftragten Versteigerungsgutachtens d\u00fcrfte in der Regel sein, dass das Gericht das Gutachten bei der Terminsver\u00f6ffentlichung verwenden kann. F\u00fcr Gl\u00e4ubiger, die gerichtliche Gutachten ver\u00f6ffentlichen, mag das wieder anders zu beurteilen sein. Im Falle des LG Hamburg, Urteil vom 15.05.2009, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=308%20O%20580\/08\" title=\"LG Hamburg, 15.05.2009 - 308 O 580\/08: Urheberrechtsverletzung im Internet: Ungenehmigte Ver&ouml;ff...\">308 O 580\/08<\/a>, wurde die Bank, die als Maklerin f\u00fcr eine Gl\u00e4ubigerin das Versteigerungsgutachten in einer Internetplattform eingestellt hatte, zu Schadesersatz verurteilt.<\/p>\n<p>Aus den Gr\u00fcnden:<\/p>\n<blockquote><p>Der vom Amtsgericht Esslingen und dem Kl\u00e4ger gemeinsam zugrunde gelegte Vertragszweck ist die Nutzung des Gutachtens im Zwangsversteigerungsverfahren. Dabei dient das Gutachten dem Gericht zur Ermittlung des Verkehrswerts und den sich daraus ergebenden Festsetzungen wie etwa das geringste Gebot, die beteiligten Gl\u00e4ubiger und Schuldner haben ein Einsichtsrecht und einen Anspruch auf eine Kopie, und es dient dar\u00fcber hinaus der Information potentieller Bieter, f\u00fcr die es gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZVG\/42.html\" title=\"&sect; 42 ZVG\">\u00a7 42 ZVG<\/a> einsehbar ist und denen es nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZVG\/38.html\" title=\"&sect; 38 ZVG\">\u00a7 38 Abs. 2 ZVG<\/a> \u201e in einem f\u00fcr das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem \u00f6ffentlich bekannt\u201c gemacht werden kann . Damit ersch\u00f6pft sich der gemeinsam zugrunde gelegte Vertragszweck.<\/p>\n<p>Ein Recht des Amtsgerichts, einem Dritten, hier der Gl\u00e4ubigerin, das Recht einzur\u00e4umen, das Gutachten oder gesch\u00fctzte Teile davon per E-Mail zu versenden &#8211; zu vervielf\u00e4ltigen \u2013 und auf einen Internetserver zu kopieren und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, ist zur Erreichung dieses Vertragszwecks nicht erforderlich, wobei hier hinzu kommt, dass die Nutzerkette von der Gl\u00e4ubigerin D. Bank auf die Beklagte noch weiter geht. Ein derartiger Wille zu einer solchen weitgehenden Nutzungsrechtseinr\u00e4umung mit dem Recht zur mehrfachen Weiterlizenzierung ist im Vertragsverh\u00e4ltnis der Auftraggeberin, dem Amtsgericht Esslingen, mit dem Kl\u00e4ger, nicht geboten unzweideutig zum Ausdruck gekommen, so dass der Kl\u00e4ger nicht veranlasst war, zur Wahrung seiner Rechte einen Vorbehalt zu erkl\u00e4ren. Dass eine solche umfangreiche Nutzung beim Amtsgericht Esslingen angeblich dem Kl\u00e4ger bekannte Praxis ist, reicht daf\u00fcr nicht aus. F\u00fcr die Gl\u00e4ubigerin und die Beklagte mag die Nutzung des Gutachtens bzw. der Fotos im Internet sowie der E-Mail-Versand bei der Verwertung der Immobilie eine Erleichterung bei der Erzielung eines m\u00f6glichst hohen Erl\u00f6ses darstellen; zur Erreichung des Vertragszwecks zwischen dem Kl\u00e4ger und dem Amtsgericht Esslingen erforderlich ist diese Nutzung aber nicht. <\/p><\/blockquote>\n<p>Zum Themenkomplex Versteigerungsgutachten und Urheberrecht&#8220; gibt es auch einige Themen im <a href=\"http:\/\/www.rechtspflegerforum.de\/forumdisplay.php?4-Zwangsversteigerung\">Unterforum Zwangsversteigerung des Rechtspflegerforums<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Sachverst\u00e4ndiger hatte im Auftrag eines Unfallgesch\u00e4digten ein Gutachten u\u0308ber den Schaden an einem Unfallfahrzeug angefertigt. Das Gutachten war f\u00fcr<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_crdt_document":"","cybocfi_hide_featured_image":"","footnotes":""},"categories":[55,53],"tags":[130,131,132],"class_list":["post-1338","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alle-artikel","category-zvg-allgemein","tag-gutachten","tag-sachverstandiger","tag-urheberrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1338","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1338"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1338\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1338"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1338"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zustellungsvertretung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1338"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}