Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers (§ 1911 BGB) für den unbekannt verzogenen Schuldner zum Zwecke der Zustellung des Fortsetzungsbeschlusses und der Terminsbestimmunq ist
WeiterlesenSchlagwort: § 1911 BGB
Abwesender Schuldner: Anordnung ohne Abwesenheitspfleger
Die Anordnung des Verfahrens darf nicht von einer von den Gläubigern zu beantragenden Bestellung eines Abwesenheitspflegers für den Schuldner (§
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