§ 130a ZPO – Zu den Anforderungen an ein elektronisches Dokument (hier Übersendung nicht durchsuchbarer PDF-Dokumente) und zu dem Möglichkeiten einer Heilung
WeiterlesenKategorie: Elektronischer Rechtsverkehr
Empfangsbekenntnis: Ab 01.01.2018 verpflichtender elektronischer Empfang
Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ändert sich zum 01.01.2018 auch § 174 ZPO (Empfangsbekenntnis).
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