Ehewohnung (§ 1361b BGB) als Verfahrenshindernis?

Teilungsversteigerung während Trennungszeit: Ehewohnung (§ 1361b BGB) als Verfahrenshindernis

HansOLG, 28.7.17, 12 UF 163/16

FamRZ 2017, 1829 (mit ablehnender Anmerkung Kogel)

Das HansOLG hat in einem Teilungsversteigerungverfahren aus einem Familiengerichtsverfahren heraus die Teilungsversteigerung gestoppt, weil sich die Teilungsversteigerung auf die Ehewohnung, § 1361b BGB, bezog. Diese Entscheidung irritiert, ist eine sich auf die Ehewohnung beziehende Teilungsversteigerung doch geradezu der Klassiker des Teilungsversteigerungsverfahrens. Zudem wird nicht berücksichtigt, dass jeder Eigentümer einen fast unbegrenzten Auseinandersetzungsanspruch hat. Kogel spricht von einer „absonderlichen Rechtsansicht“ des HansOLG.

Nachtrag vom 19.12.2018: siehe auch Ehewohnung: Zur Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung